Mit dem so genannten Energieausweis wird ein Gebäude energetisch bewertet. Das heißt, dass der Energieverbrauch von Gebäuden gemessen beziehungsweise der Energiebedarf errechnet wird, um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln. Dazu werden beispielsweise aufeinanderfolgende Heizkostenabrechnungen zu Rate gezogen, mit deren Hilfe ein Durchschnittswert des Energieverbrauchs ermitteln werden kann. In Deutschland regelt die Energiesparverordnung (EnEV) sowohl die Ausstellung der Energieausweise als auch deren Verwendung sowie allgemeine Grundlagen und Grundsätze zur energetischen Bewertung. Gebäude, die neu gebaut, erweitert oder verändert werden, müssen einen Energiesparausweis vorweisen können. Spätere potenzielle Käufer, Mieter oder Pächter können auf diese Weise den Energieverbrauch unmittelbar erkennen. Weiterhin enthält der Energieausweis kurze, aber effektive Modernisierungsempfehlungen für das jeweilige Gebäude.
Ausstellungsberechtigt sind sowohl Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur, Physik, Elektrotechnik oder Maschinenbau als auch staatlich anerkannte Techniker aus den Bereichen Bauingenieurswesen, Gebäudetechnik und Hochbau mit entsprechender Qualifikation. Die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises variieren nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern hängen zusätzlich noch vom jeweiligen Aussteller ab. Und da die Liste der Ausstellungsberechtigten aus Personen mit einer Vielzahl an verschiedenen Qualifikationen besteht, gibt es keine einheitliche Liste, an die man sich als Gebäudebesitzer halten kann. Dennoch können Strafen verhängt werden, wenn Hausbesitzer keinen Energieausweis vorweisen können. Man muss sich also rechtzeitig über potenzielle Aussteller in seiner Nähe informieren.